Beschluss (EU) 2020/264 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020
Text
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 50000000 EUR für Vorauszahlungen bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2020.
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