Durchführungsbeschluss (EU) 2020/280 der Kommission vom 20. Februar 2020 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 901) (Nur der griechische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Der Zeitraum der verstärkten Überwachung Griechenlands nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013, die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 aktiviert wurde, wird beginnend mit dem 21. Februar 2020 um weitere sechs Monate verlängert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
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