Beschluss (EU) 2020/372 des Rates vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation auf seiner 219. Tagung in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist , wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam handeln.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions