Beschluss (GASP) 2020/434 des Rates vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
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Article 1 Mission
1 Die Union führt eine militärische Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) durch, um die malischen Streitkräfte dabei zu unterstützen, die militärische Fähigkeit ihrer Streitkräfte wiederherzustellen, damit sie militärische Einsätze zur Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit Malis und zur Verringerung der Bedrohung durch terroristische Gruppen durchführen können, und um der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel sowie den nationalen Streitkräfte militärische Unterstützung in den G5-Sahel-Ländern zu leisten. Die EUTM Mali beteiligt sich nicht an Kampfeinsätzen.
2 Die strategischen Ziele der EUTM Mali sind folgende: a) Beitrag zur Verbesserung der operativen Fähigkeit der unter der Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung Malis operierenden malischen Streitkräfte; b) Unterstützung der G5 Sahel durch die Herstellung der operativen Einsatzfähigkeit der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel und der nationalen Streitkräfte in den G5-Sahel-Ländern.
3 Zum Zwecke des in Absatz 2 Buchstabe a genannten Ziels stellt die EUTM Mali den malischen Streitkräften militärische Beratung, Ausbildung einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, Schulung und Mentoring durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung, damit die EUTM Mali in der Lage ist, die Tätigkeiten der malischen Streitkräfte zu verfolgen und ihre Leistung und ihr Verhalten — auch im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts — zu überwachen.
4 Zum Zwecke des in Absatz 2 Buchstabe b genannten Ziels stellt die EUTM Mali der gemeinsamen Einsatztruppe der G5 Sahel und den nationalen Streitkräften militärische Beratung, Ausbildung und Mentoring durch Begleitung ohne Exekutivbefugnisse bis zur taktischen Ebene zur Verfügung.
5 Bei Tätigkeiten außerhalb Malis folgt die EUTM Mali einem schrittweisen und modularen Ansatz zur Unterstützung der G5-Sahel-Gruppe.
6 Die Tätigkeiten der EUTM Mali werden in enger Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen und Einrichtungen der Union, im Einklang mit dem integrierten Ansatz der EU, und mit anderen an der Unterstützung der malischen Streitkräfte beteiligten Akteuren, insbesondere den Vereinten Nationen (VN), der Operation ‚Barkhane‘ und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), durchgeführt, um — unter Achtung des institutionellen Rahmens der Union — die Kohärenz der Maßnahmen zu verbessern, die Abstimmung sicherzustellen und die Ressourcen optimal zu nutzen. Diese Tätigkeiten werden von der regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle (Regional Advisory and Coordination Cell, im Folgenden ‚RACC‘) der EUCAP Sahel Mali unterstützt.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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