Beschluss (EU) 2020/457 des Rates vom 27. März 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertreten ist, besteht darin, dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zuzustimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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