Durchführungsbeschluss (EU) 2020/467 der Kommission vom 25. März 2020 über die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfen für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2249 final (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1795)
Text
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Article 1
Die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfen für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch an die am Schulprogramm teilnehmenden Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 ist in Anhang I festgesetzt.
Article 2
Anhang I des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2249 final wird durch den Wortlaut in Anhang II des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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