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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/470 des Rates vom 25. März 2020 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

CELEX
32020D0470
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-25
In force since
2020-03-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Frist des Anspruchs für audiovisuelle Koproduktionen auf Leistungen aus den jeweiligen Regelungen der Vertragsparteien für die Förderung lokaler oder regionaler kultureller Inhalte gemäß Artikel 5 Absätze 4-7 des Protokolls wird hiermit um drei Jahre vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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