Beschluss (EU) 2020/509 des Rates vom 3. April 2020 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Rumänien
Text
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Article 1
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Rumänien ein übermäßiges Defizit besteht, weil das Defizitkriterium nicht erfüllt ist.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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