Beschluss (EU) 2020/619 des Rates vom 30. April 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem — gemäß Artikel 18 des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zu vertreten ist besteht darin, die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu unterstützen.
2 Geringfügige, nicht wesentliche Änderungen des Entwurfs der Geschäftsordnung können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der kommenden Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses und in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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