Durchführungsbeschluss (EU) 2020/727 der Kommission vom 29. Mai 2020 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in Bahrain und Ägypten
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (im Folgenden „geschnittenes Textilglas“ — „chopped strands“), Glasfaserrovings — ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 % (gemäß der ISO-Norm 1887) — (im Folgenden „Glasseidenstränge“) und Matten aus Glasfaserfilamenten — ausgenommen Matten aus Glaswolle — (im Folgenden „Matten“) mit Ursprung in Bahrain und Ägypten, die derzeit unter den KN-Codes 70191100, ex70191200 und 70193100 (TARIC-Codes 7019120022, 7019120025, 7019120026 und 7019120039) eingereiht werden, in die Union wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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