Durchführungsbeschluss (EU) 2020/737 der Kommission vom 27. Mai 2020 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung bestimmter Postdienste in Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 3335) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausübung von Tätigkeiten mit Bezug zu nationalen Business-to-Consumer-Standardpaketzustelldiensten (B2C-Standardpaketzustelldienste) im Hoheitsgebiet Dänemarks ermöglichen sollen.
Article 2
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt weiterhin für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und Tätigkeiten im Zusammenhang mit internationalen B2C-Standardpaketzustelldiensten im Hoheitsgebiet Dänemarks ermöglichen sollen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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