Beschluss (EU) 2020/752 des Rates vom 27. Mai 2020 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung
Text
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Europäische Kommission vertritt die Union in dem gemäß Artikel 12 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss; sie wird dabei von den Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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