Beschluss (EU) 2020/793 des Rates vom 12. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf bestimmte Verwaltungs- und Personalangelegenheiten und auf die Festlegung von Finanzvorschriften der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingerichteten regionalen Lenkungsausschuss in Bezug auf die Reisevorschriften für das Personal der Verkehrsgemeinschaft, die Regelung für die Erstattung der Kosten von nicht dem Ständigen Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft angehörigen Personen, die eingeladen werden, als Sachverständige an Sitzungen teilzunehmen, und die für die Verkehrsgemeinschaft geltenden Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren zu vertreten ist, beruht auf den entsprechenden Entwürfen von Beschlüssen des regionalen Lenkungsausschusses . Geringfügige Änderungen an diesen Entwürfen von Beschlüssen können von den Vertretern der Union im regionalen Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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