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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/953 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss, im Namen der Union, des Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

CELEX
32020D0953
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-06-26
In force since
2020-06-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits wird im Namen der Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 29 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.

Article 3

Der Standpunkt, der im Namen der Union zu Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 26 Absatz 6 Buchstabe a des Abkommens im Hinblick auf die Aufnahme von Rechtsvorschriften der Union in Anhang III des Abkommens, gegebenenfalls mit technischen Anpassungen, zu vertreten ist, wird von der Kommission nach Übermittlung zur Konsultation, je nach Entscheidung des Rates, an den Rat oder an seine Vorbereitungsgremien vertreten.

Article 4

Die Geltungsdauer des Artikels 3 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/750/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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