Beschluss (EU) 2020/984 des Rates vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifikationen gemäß Artikel 17 des Protokolls im Namen der Union vor.
Article 3
Gemäß dem in Anhang dieses Beschlusses bestimmten Verfahren wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 10 des Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss anzunehmenden Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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