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Seqlense EUR-Lex

Delegierter Beschluss (EU) 2020/1071 der Kommission vom 18. Mai 2020 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Ausschluss von aus der Schweiz ankommenden Flügen aus dem Emissionshandelssystem der EU (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020D1071
Document type
DEC_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2020-05-18
In force since
2020-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

In der Spalte „Tätigkeiten“ der Tabelle in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG wird Absatz 2 des Eintrags „Luftverkehr“ wie folgt geändert: 1. Der zweite Absatz von Buchstabe j erhält folgende Fassung: „Flüge, die unter Buchstabe l genannt sind oder die ausschließlich zur Beförderung in Ausübung ihres Amtes von regierenden Monarchen und ihren unmittelbaren Familienangehörigen, sowie von Staatschefs, Regierungschefs und zur Regierung gehörenden Ministern eines Mitgliedstaats durchgeführt werden, können von den Vorschriften unter diesem Buchstaben nicht ausgenommen werden.“ 2. Buchstabe k erhält folgende Fassung: „k) vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2030 Flüge, die abgesehen von diesem Buchstaben unter diese Tätigkeit fallen würden und von einem nichtgewerblichen Luftfahrzeugbetreiber durchgeführt werden, dessen Flüge jährliche Gesamtemissionen von weniger als 1000 Tonnen aufweisen (einschließlich Emissionen aus unter Buchstabe l genannten Flügen);“. 3. Folgender Buchstabe l wird hinzugefügt: „l) Flüge, die von Flugplätzen in der Schweiz abgehen und auf Flugplätzen im EWR enden.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2020.

Relations

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