Beschluss (EU) 2020/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
Text
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen bereitgestellt: a) für Portugal ein Betrag in Höhe von 8212697 EUR; b) für Spanien ein Betrag in Höhe von 56743358 EUR; c) für Italien ein Betrag in Höhe von 211707982 EUR; d) für Österreich ein Betrag in Höhe von 2329777 EUR.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. Juni 2020.
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