Beschluss (EU) 2020/1109 des Rates vom 20. Juli 2020 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Text
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Article 3 Änderung der Richtlinie 2009/132/EG
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 wird Titel IV der Richtlinie 2009/132/EG aufgehoben.“
Article 2 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1995
Artikel 2 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 2 von der Richtlinie (EU) 2019/1995 erhalten folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 30. Juni 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. Juli 2021 an.“
Article 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 4 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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