Beschluss (EU) 2020/1420 des Rates vom 15. Oktober 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird ab dem 1. Juli 2013 bis zum Abschluss der für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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