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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1629 des Rates vom 29. Oktober 2020 zur Ermächtigung Frankreichs, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie 2003/96/EG einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden

CELEX
32020D1629
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-10-29
In force since
2021-01-01
End of validity
2026-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Frankreich wird ermächtigt, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom (im Folgenden „landseitige Elektrizität“) einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, sofern es sich nicht um Wasserfahrzeuge der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt handelt und die Mindeststeuerbeträge nach Artikel 10 der Richtlinie 2003/96/EG eingehalten werden.

Article 2

Dieser Beschluss gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026. Sollte der Rat jedoch auf der Grundlage von Artikel 113 oder einer anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union allgemeine Bestimmunen über Steuervergünstigungen für landseitige Elektrizität erlassen, tritt dieser Beschluss an dem Tag außer Kraft, ab dem diese allgemeinen Bestimmungen anwendbar werden.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

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