Beschluss (EU) 2020/1704 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des am 15. November 2020 auslaufenden Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Abkommens genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels ab dem 16. November 2020 oder ab jedem späteren Zeitpunkt nach seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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