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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/1705 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)

CELEX
32020D1705
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-10-23
In force since
2020-10-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung des Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen), das das Protokoll zum Interbus-Übereinkommen, das vom 16. Juli 2018 bis zum 16. April 2019 zur Unterzeichnung auflag, ersetzt, wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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