Beschluss (EU) 2020/2137 des Rates vom 15. Dezember 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Handels- und Entwicklungsausschuss CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf die Einsetzung eines Sonderausschusses für Dienstleistungen zu vertreten ist
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, in Bezug auf die Einsetzung eines Sonderausschusses für Dienstleistungen zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Handels- und Entwicklungsausschusses CARIFORUM-EU .
2 Die Vertreter der Union im Handels- und Entwicklungsausschuss CARIFORUM-EU sind befugt, geringfügigen Änderungen am Beschlussentwurf des Handels- und Entwicklungsausschusses CARIFORUM-EU zuzustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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