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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2239 der Kommission vom 23. Dezember 2020 über die Verlängerung der von der United Kingdom Health and Safety Executive ergriffenen Maßnahme, die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von nach der WHO-empfohlenen Formulierung 2 hergestellten Handdesinfektionsmitteln gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gestatten (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32020D2239
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-12-23
In force since
2020-12-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die United Kingdom Health and Safety Executive darf die Genehmigung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von nach der WHO-empfohlenen Formulierung 2 hergestellten Handdesinfektionsmitteln bis zum Ende des Übergangszeitraums gemäß dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft bzw. bis zum 30. März 2022 — je nachdem, was früher eintritt — verlängern. Für Nordirland darf sie diese Genehmigung jedoch bis zum 30. März 2022 verlängern.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Er gilt ab dem 26. September 2020.

Relations

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