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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/106 der Kommission vom 23. Januar 2020 zur Zulassung von Natriumformiat als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0106
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-01-23
In force since
2020-02-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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