Durchführungsverordnung (EU) 2020/166 der Kommission vom 5. Februar 2020 zur Verlängerung der Zulassung von 6-Phytase aus Schizosaccharomyces pombe (ATCC 5233) als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner, Legehennen, Masttruthühner, Mastenten, abgesetzte Ferkel, Mastschweine und Sauen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 785/2007 (Zulassungsinhaber: Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 785/2007 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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