Durchführungsverordnung (EU) 2020/172 der Kommission vom 6. Februar 2020 zur Verlängerung der Zulassung von 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 101.672) als Futtermittelzusatzstoff für Ferkel (entwöhnt), Mastschweine, Sauen, Masthühner, Masttruthühner, Legehennen, Enten sowie alle anderen Vogelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Ziervögel sowie zur Neuzulassung für Junghennen oder Junghühner für die Zucht, Jungtruthühner für die Zucht oder Zuchthennen und Saugferkel sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 243/2007, (EG) Nr. 1142/2007, (EG) Nr. 165/2008, (EG) Nr. 505/2008 und (EU) Nr. 327/2010 (Zulassungsinhaber: BASF SE) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen bzw. die Zulassung wird verlängert.
Article 2
Die Verordnungen (EG) Nr. 243/2007, (EG) Nr. 1142/2007, (EG) Nr. 165/2008, (EG) Nr. 505/2008 und (EU) Nr. 327/2010 werden aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions