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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/173 der Kommission vom 6. Februar 2020 zur Zulassung von Brillantblau FCF als Zusatzstoff in Futtermitteln für Katzen und Hunde (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0173
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-02-06
In force since
2020-02-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Farbstoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

1 Der im Anhang genannte Stoff und die diesen enthaltenden Vormischungen, die vor dem 27. August 2020 gemäß den vor dem 27. Februar 2020 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Einzel- und Mischfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 27. Februar 2022 gemäß den vor dem 27. Februar 2020 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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