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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0354
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-04
In force since
2020-03-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Futtermittel für besondere Ernährungszwecke im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die allgemeinen Bestimmungen für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke gemäß Teil A des Anhangs dieser Verordnung erfüllt sind und ihre vorgesehene Verwendung in Teil B des Anhangs dieser Verordnung aufgeführt ist und die Bestimmungen des jeweiligen Eintrags eingehalten werden.

Article 2

Abweichend von Artikel 1 dürfen Futtermittel für besondere Ernährungszwecke, die den Bestimmungen der Richtlinie 2008/38/EG entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden, sofern der Kommission ein Antrag bezüglich einer dort aufgeführten vorgesehenen Verwendung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 vor dem 25. März 2021 vorgelegt wurde, und zwar bis zum Beschluss der Kommission über den entsprechenden Antrag.

Article 3

Futtermittel für besondere Ernährungszwecke‚ die vor dem 25. März 2022 gemäß den vor dem 25. März 2020 geltenden Bestimmungen gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 4

Die Richtlinie 2008/38/EG wird aufgehoben.

Article 5

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 25. Dezember 2020.

Relations

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Versions

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