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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/377 der Kommission vom 5. März 2020 zur Zulassung von Natriumselenat als Zusatzstoff in Futtermitteln für Wiederkäuer (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020R0377
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-05
In force since
2020-03-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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