Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/404 der Kommission vom 12. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 594/2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur

CELEX
32020R0404
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-03-12
In force since
2020-04-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Verordnung (EG) Nr. 594/2009 wird wie folgt geändert: 1. Dem Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „Entsprechend der vorliegenden Verordnung in ihrer durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 geänderten Fassung erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte betreffend die Waren, die in Spalte 1 unter Punkt 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung in ihrer am 8. Juli 2009 angenommenen Fassung beschrieben werden, können nach Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem 6. April 2020 weiterhin verwendet werden.“ 2. Die Zeile für Punkt 1 der im Anhang aufgeführten Tabelle wird gestrichen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions