Durchführungsverordnung (EU) 2020/404 der Kommission vom 12. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 594/2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 594/2009 wird wie folgt geändert: 1. Dem Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „Entsprechend der vorliegenden Verordnung in ihrer durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 geänderten Fassung erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte betreffend die Waren, die in Spalte 1 unter Punkt 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung in ihrer am 8. Juli 2009 angenommenen Fassung beschrieben werden, können nach Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem 6. April 2020 weiterhin verwendet werden.“ 2. Die Zeile für Punkt 1 der im Anhang aufgeführten Tabelle wird gestrichen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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