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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/957 der Kommission vom 26. Juni 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

CELEX
32020R0957
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-06-26
In force since
2020-07-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.

Article 2

Verbindliche Zolltarifauskünfte, die mit dieser Verordnung nicht übereinstimmen, können gemäß Artikel 34 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 für einen Zeitraum von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin verwendet werden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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