Durchführungsverordnung (EU) 2020/994 der Kommission vom 9. Juli 2020 zur Zulassung von Monensin und Nicarbazin (Monimax) als Futtermittelzusatzstoff für Masttruthühner, Masthühner und Junghennen (Zulassungsinhaber: Huvepharma NV) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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