Durchführungsverordnung (EU) 2020/998 der Kommission vom 9. Juli 2020 zur Verlängerung der Zulassung von Astaxanthin-Dimethyldisuccinat als Zusatzstoff in Futtermitteln für Fische und Krebstiere und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 393/2008 (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff für alle Lachs- und Forellenarten, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben“ einzuordnen ist, wird verlängert und die Bedingungen für seine Zulassung werden unter den in dem genannten Anhang aufgeführten Bedingungen geändert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 393/2008 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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