Verordnung (EU) 2020/1000 der Kommission vom 9. Juli 2020 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird wie folgt berichtigt: 1. Artikel 1 Absatz 2 wird wie folgt berichtigt: a) Buchstabe g erhält folgende Fassung: „g) einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe beinhalten, die zur Wärmerückgewinnung bestimmt ist oder eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Frostschutz oder zum Abtauen, ermöglicht;“; b) (betrifft nicht die deutsche Fassung); 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung); 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung); 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung).
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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