Durchführungsverordnung (EU) 2020/1032 der Kommission vom 15. Juli 2020 zur Zulassung einer Zubereitung aus Bacillus subtilis DSM 28343 als Futtermittelzusatzstoff für Aufzuchtkälber und Mastschweine (Zulassungsinhaber: Lactosan GmbH&Co. KG) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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