Durchführungsverordnung (EU) 2020/1084 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben „Südtiroler Schüttelbrot“/„Schüttelbrot Alto Adige“ (g. g. A.)
Text
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Article 1
Der Name „Südtiroler Schüttelbrot“/„Schüttelbrot Alto Adige“ (g. g. A.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 2.3 „Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren, Kleingebäck“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen .
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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