Durchführungsverordnung (EU) 2020/1395 der Kommission vom 5. Oktober 2020 zur Verlängerung der Zulassung für Bacillus amyloliquefaciens CECT 5940 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, zu seiner Zulassung für Junghennen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1292/2008 (Zulassungsinhaber: Evonik Nutrition&Care GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang genannten Zusatzstoff, der der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ angehört, wird gemäß den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen in Bezug auf Junghennen und für dieselbe Kategorie und Funktionsgruppe in Bezug auf Masthühner verlängert.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 1292/2008 wird aufgehoben.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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