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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2020/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen

CELEX
32020R1543
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2020-10-21
In force since
2020-10-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum 15. Februar oder — falls die Kommission die Frist zur Einreichung von Zahlungsanträgen gemäß Artikel 44 Absatz 1 verlängert — bis zum 1. März des Folgejahres des zweiten Jahres nach dem der Mittelbindung, nicht als anfängliche und jährliche Vorfinanzierung gemäß Artikel 35 mittels eines Zahlungsantrags gemäß Artikel 44 Absatz 1 abgerufen werden. Für den Zweck der Aufhebung der Mittelbindung berechnet die Kommission den Betrag, indem sie zu jeder der Mittelbindungen 2015-2020 jeweils ein Sechstel der jährlichen Mittelbindung bezogen auf die Gesamtbeteiligung für 2014 hinzurechnet. Für die Beträge, die den zusätzlichen Zuweisungen für die nationalen Programme im Jahr 2018 entsprechen, erfolgt die Mittelbindung im Jahr 2019. Für die Beträge, die den zusätzlichen Zuweisungen für die nationalen Programme im Jahr 2019 entsprechen, erfolgt die Mittelbindung im Jahr 2020.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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