Durchführungsverordnung (EU) 2020/1721 der Kommission vom 17. November 2020 zur Festlegung der technischen Eigenschaften der Datensätze der Stichprobenerhebung im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich „Gesundheit“ und „Lebensqualität“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das dreijährliche Modul „Gesundheit“ und das sechsjährliche Modul „Lebensqualität“ im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind im Anhang aufgeführt und beziehen sich auf: a) die Kennung der Variable, b) die Bezeichnung der Variable, c) das Modalitätslabel und den Modalitätscode, d) die Erhebungseinheit, e) die Art der Erhebung, f) den Bezugszeitraum.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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