Durchführungsverordnung (EU) 2020/1762 der Kommission vom 25. November 2020 zur Zulassung einer Zubereitung aus Bacillus subtilis DSM 32324, Bacillus subtilis DSM 32325 und Bacillus amyloliquefaciens DSM 25840 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Geflügelarten für die Mast und Jungtiere aller Geflügelarten für Lege- oder Zuchtzwecke (Zulassungsinhaber: Chr. Hansen A/S) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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