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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1769 der Kommission vom 25. November 2020 über die Erstattung der vom Haushaltsjahr 2020 übertragenen Mittel gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32020R1769
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-11-25
In force since
2020-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Im Anhang dieser Verordnung ist die Höhe der Mittel festgesetzt, die gemäß Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d und Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vom Haushaltsjahr 2020 übertragen werden und die gemäß Artikel 26 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 den Mitgliedstaaten für die Erstattung an die Endempfänger, die im Haushaltsjahr 2021 von dem Anpassungssatz betroffen sind, bereitgestellt werden. Die Mittel, die übertragen werden, unterliegen dem Übertragungsbeschluss der Kommission gemäß Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046.

Article 2

Die Ausgaben der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erstattung der übertragenen Mittel kommen nur dann für eine Unionsfinanzierung in Betracht, wenn die betreffenden Beträge vor dem 16. Oktober 2021 an die Begünstigten ausgezahlt wurden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2020.

Relations

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