Durchführungsverordnung (EU) 2020/1773 der Kommission vom 26. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 429/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erstellung und Vorlage von Anträgen sowie der Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 429/2008
„(2 Vor der Annahme von Standarddatenformaten nach Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates werden der Antrag und das Dossier über das von der Kommission bereitgestellte elektronische Übermittlungssystem in einem elektronischen Format übermittelt, das das Herunterladen, Drucken und Durchsuchen von Dokumenten ermöglicht. Nach Annahme der Standarddatenformate nach Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden der Antrag und das Dossier über das elektronische Übermittlungssystem übermittelt, das von der Kommission gemäß diesen Standarddatenformaten bereitgestellt wird.
Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 27. März 2021 und für ab diesem Zeitpunkt übermittelte Anträge und Dossiers.
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