Durchführungsverordnung (EU) 2020/1798 der Kommission vom 30. November 2020 zur Zulassung von aus Corynebacterium glutamicum DSM 32932 gewonnenem L-Lysin-Monohydrochlorid und aus Corynebacterium glutamicum KFCC 11043 gewonnenem L-Lysin-Sulfat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannten Stoffe, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ angehören, werden unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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