Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission vom 6. November 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2020 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang VI erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 2 Übergangsbestimmung
Abweichend von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2100 der Kommission geänderten Fassung kann die vorliegende Verordnung auf Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre angewandt werden, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021 für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Artikel 2 gilt jedoch ab dem Datum ihres Inkrafttretens.
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