Durchführungsverordnung (EU) 2020/2079 der Kommission vom 8. Dezember 2020 zur Genehmigung einer Änderung der Produktspezifikation für die geografische Angabe einer eingetragenen Spirituose (Münchener Kümmel)
Text
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Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Produktspezifikation für den Namen „Münchener Kümmel“ wird genehmigt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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