Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/88 der Kommission vom 26. Januar 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/570 hinsichtlich der rescEU-Kapazitäten im Bereich chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Vorfälle (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021)313) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021D0088
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-01-26
In force since
2021-01-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 3f Geschätzte Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten zur CBRN-Dekontamination

1 Bei der Berechnung der geschätzten Gesamtkosten der rescEU-Kapazitäten zur CBRN-Dekontamination werden alle in Anhang IA des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU genannten Kostenkategorien berücksichtigt.

2 Die in Anhang IA Nummer 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU genannte Kategorie der geschätzten Gesamtkosten für Kapazitäten zur CBRN-Dekontamination wird auf der Grundlage der Marktpreise berechnet, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem die Kapazitäten gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU erworben, gemietet oder geleast werden. Wenn die Mitgliedstaaten rescEU-Kapazitäten erwerben, mieten oder leasen, legen sie der Kommission Nachweise über die tatsächlich geltenden Marktpreise oder, sollten für bestimmte Komponenten dieser Kapazitäten keine Marktpreise vorliegen, gleichwertige Nachweise vor.

3 Die in Anhang IA Nummern 2 bis 8 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU genannten Kategorie der geschätzten Gesamtkosten für Kapazitäten zur CBRN-Dekontamination wird mindestens einmal während der Laufzeit jedes mehrjährigen Finanzrahmens unter Berücksichtigung der der Kommission vorliegenden Informationen und der Inflation berechnet. Diese Kosten werden von der Kommission bei der Gewährung der jährlichen finanziellen Unterstützung zugrunde gelegt.

4 Die in den Absätzen 2 und 3 genannten geschätzten Gesamtkosten werden berechnet, wenn mindestens ein Mitgliedstaat Interesse daran bekundet, solche rescEU-Kapazitäten zu erwerben, zu mieten oder zu leasen.“;

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions