Beschluss (EU) 2021/99 des Rates vom 25. Januar 2021 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des am 15. November 2020 auslaufenden Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 6 des Abkommens in Form eines Briefwechsels vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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