Beschluss (EU) 2021/102 des Rates vom 25. Januar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des nach Artikel 22 des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses im Hinblick auf die Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses . Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen am Beschlussentwurf des Gemeinsamen Ausschusses zuzustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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