Beschluss (EU) 2021/176 des Rates vom 5. Februar 2021 über den Abschluss der Änderungen des Übereinkommens über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (Übereinkommen von Bonn) im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Übereinkommens und über den Beitritt des Königreichs Spanien zu diesem Übereinkommen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von den Vertragsparteien auf ihrer einunddreißigsten Tagung vom 9. bis 11. Oktober 2019 in Bonn angenommenen Änderungen des Übereinkommens über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen von Bonn“) hinsichtlich der Ausweitung des Übereinkommens von Bonn und über den Beitritt des Königreichs Spanien zum Übereinkommen von Bonn werden im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestimmt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die in Artikel 16 des Übereinkommens von Bonn vorgesehene Notifikation vorzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions